Satzung


Satzung des Vereines FC Ummel

in der Fassung vom 30.01.2013

 §1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen “FC Ummel“ (= Fußballclub Ummel) und hat seinen Sitz in Hepstedt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“.

 Gründungstag ist der 24.03.2012

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung von Sportanlagen sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

Jede Person kann Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand abschließend.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten, oder Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit.

Mitglieder entrichten Jahresbeiträge. Die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.

§4 Vorstand

Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Personen ohne besondere Ämterbezeichnung, die gleichzeitig Vereinsmitglieder sein müssen. Jeweils zwei sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der erweiterte Vorstand besteht aus den vorgenannten drei Personen sowie weiteren vier Personen, die auch Vereinsmitglieder sein müssen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

 §5 Mitgliederversammlung

Jedes Jahr findet, möglichst im ersten Quartal, die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§6 Geschäftsjahr und Verwendung der Mittel

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins jeweils zur Hälfte zurück an die Vereine SV Eintracht Hepstedt/Breddorf e.V. und TSV Timke e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden haben.

Hepstedt, 30.01.2013